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    Die Angst der Pflegekraft vor den Pflegefehlern

    17. August 2016 von Diana Heinrichs

    Das Schreckgespenst von Pflegeheimen und Pflegediensten sind Pflegefehler, die so schwerwiegend sind, dass sie erhebliche gesundheitliche Folgen für den Patienten haben. Im Pflegeheim ist es so, dass aufgrund schwerer Pflegefehler gemäß § 74 SGB XI dem Pflegeheim der Versorgungsvertrag gekündigt werden kann.

    Die Frage muss sich jedes Heim stellen: Welche Bedeutung haben Haftungsschäden für das Heim? Falsches Handeln, Versäumnisse insbesondere auch bei Menschen mit eingeschränkter Alltagstauglichkeit, so beispielsweise Behinderte oder demenziell Erkrankte, sind häufig folgenschwer. Dies gilt besonders für folgende Pflegefehler:

    • Dekubitus
    • Exsikkose
    • Sturz
    • Thrombose
    • Kontraktur
    • Mangelernährung
    • Wundinfektion
    • Medikamentenvergiftung bzw. Unverträglichkeiten.

    Da gibt es kein Vertun: Die Verantwortung für die Pflege liegt beim Pflegeheim. Das ist häufig der Grund, warum pflegende Familienangehörige letztlich den Schritt tun, Angehörige ins Heim zu geben. Die immense Verantwortung für das Gelingen der Pflege.

    Die nachfolgenden Kriterien sind haftungsrechtlich wichtig:

    • Der Pflegefehler ist ursächlich für den Schaden am Pflegenden.
    • Der Pflegefehler ist rechtswidrig, z.B. Unterlassung des Anlegens von Hüftprotektoren, trotz Anordnung.
    • Der Pflegefehler wird durch den Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt, z.B. ein zu Pflegender erhält nicht ausreichend Flüssigkeit.

    Der Haftungsausschluss ist nur dann erfolgreich möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass beispielsweise Familienangehörige an der Versorgung des Heimbewohners oder zu Pflegenden entgegen der Anweisungen von Ärzten und Pflegepersonal gehandelt haben. Ein beliebtes Beispiel ist die Abgabe von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung, wie beispielsweise Abführtabletten. Ein weiteres Beispiel ist auch, wenn ein Heimbewohner Anweisungen, z.B. zur Einnahme von Medikamenten, ablehnt.

    Ich erinnere mich an einen hochgradig an Diabetes erkranken Heimbewohner, der sich mit Vorliebe dick mit Leberwurst belegte Brötchen mitbringen ließ und die Pflegekräfte im Heim zur Verzweiflung brachte, weil die Messwerte nach jedem Besuch Ausreißer zeigten, die ohne Erklärung blieben.

    Bildquelle: Shutterstock