Kontakt

    Umparken im Kopf: Wie die Schweiz ihr Pflegemodell 2030 entwickelt

    17. Juli 2016 von Diana Heinrichs

    Das Pflegemodell Schweiz – Die Vision der Altenpflege in 2030 – Die demographische Entwicklung packt die Schweizer wie jedes andere europäische Land.

    Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird bis 2030 um 45 Prozent zunehmen. Und doch läuft die Planung für die alternde Gesellschaft dort anders ab:

    • Eher privatwirtschaftlich.
    • Lokal und klein.
    • Mit einer Vision statt jährlichen Pflegestärkungsgesetzen (aktuell ist Deutschland bei Teil III).

    Wie sieht ein „Pflegemodell Schweiz“ aus?

    Der Unterschied liegt in den Freiräumen und Handlungsalternativen, die sich die Schweizer einräumen. So bleibt älteren Menschen in der Schweiz mehr als die typischen zwei Pole: Entweder Zuhause oder ins Heim. CURAVIVA Schweiz hat das „Wohn- und Pflegemodell 2030 für ältere Menschen (80+)“ konzipiert.

    Die „Alterspflege-Institution“, wie sie in der Schweiz benannt werden, verstehen sich in diesem Wohn- und Pflegemodell 2030 nicht mehr in erster Linie als „grosse Gebäude“, sondern als Dienstleistungsunternehmen, das den „pflegebedürftigen betagten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der von ihnen bevorzugten Wohnumgebung ermöglicht“. (Care Invest, 8. Juli 2016)

    Hinter dem „Pflegemodell Schweiz und ihre ihre Vision zur Altenpflege 2030“ verbirgt sich ein Umdenken bei der Infrastruktur für die alternde Bevölkerung: weniger zentral und groß, dafür eher lokal und klein. Damit schwenkt die Schweiz zu der Frage um, welche Wohnform passt zu welchem Zeitpunkt am besten zu dem jeweiligen Menschen?

    Es geht weniger darum, den Menschen an die Wohnform anzupassen, als mehr die richtige Umgebung für ihn zu finden und zu gestalten. Ein Blick auf die Forderungen, die dem Wohn- und Pflegemodell 2030 vorausgehen, zeigt wie die Schweiz die Herausforderung der alternden Gesellschaft offen und flexibel denkt:

    • Forderung (1): Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist nicht zukunftsorientiert und deshalb falsch. Richtig muss in Zukunft heißen: „ambulant UND stationär“.
    • Forderung (2): Die bisherige Planung für stationäre Pflegebetten ist überholt. Der Bedarf an pflegerischen Dienstleistungen muss in Zukunft ganzheitlicher geplant werden.
    • Forderung (3): Es braucht eine Vereinfachung des Finanzierungssystems.
    • Forderung (4): Einheitliche Ansätze zur Vergabe von Ergänzungsleistungen.

    (Quelle: Care Invest, 8. Juli 2016)

    In der Umsetzung sieht CURAVIVA ein Gesundheitszentrum im Kern des Modells. Es wird zur Drehscheibe für Pflege, Betreuung, medizinische Grundversorgung und alle weiteren Dienstleistungen von Hauswirtschaft bis Therapien. Das Angebot richtet sich nicht danach, was ein Pflegeheim oder ein ambulanter Dienst zu bieten haben.

    Zu Pflegende werden stattdessen mit ihren individuellen Bedürfnissen beraten. So haben Familien zum jeweiligen Zeitpunkt der Pflegeintensität Zugriff auf die für sie passende Option – sei es in der angestammten Wohnung, im betreuten Wohnen oder in speziellen Angeboten für Demenz oder palliative Pflege.

    Vielleicht schaffen wir es in Deutschland, ab dem Pflegestärkungsgesetz IV auch vom Menschen aus zu denken und Dienstleistungen um seine Bedürfnisse zum jeweiligen Zeitpunkt zusammenzustellen – am besten noch vor 2030.